Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1554/03

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 2.000 EUR festgesetzt.


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