Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1029/03

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Beklagten abgelehnt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz und für das Zulassungsverfahren einheitlich auf die Wertstufe bis zu 3.500,00 EUR festgesetzt.


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