Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7a D 73/01.NE

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1. und 2. tragen als Gesamtschuldner drei Viertel und der Antragsteller zu 3. trägt ein Viertel der Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.


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