Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 1589/02

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Februar 2002 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Kläger und der Beklagte je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- EUR festgesetzt.


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