Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 3587/03

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 10. Juni 2003 zugleich für das Verfahren erster Instanz auf 4.000,-- EUR festgesetzt.


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