Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 716/03

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Streitwertbeschlusses für das erstinstanzliche Verfahren und für das Zulassungsverfahren auf jeweils 20.451,68 EUR (= 40.000,00 DM) festgesetzt.


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