Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 A 2723/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/5.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahrens auf 51.129,19 EUR (entspricht 100.000,-- DM) festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.