Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1945/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Rücknahmebescheid des Antragsgegners vom 26. Mai 2003 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.744,64 Euro festgesetzt.


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