Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 85/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 59,06 EUR (= früher 115,52 DM) festgesetzt.


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