Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10a B 1241/03.NE

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 10.000,-- EUR festgesetzt.


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