Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 4004/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu jeweils einem Drittel. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,- EUR festgesetzt.


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