Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 2989/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, das diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt.


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