Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1903/02.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 08. April 2002 wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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