Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 1277/03

Tenor

Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert.

Der Streitwert für das beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter dem Aktenzeichen 1 L 1393/03 geführte Verfahren wird auf 14.000,- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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