Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 1277/03

Tenor

Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert.

Der Streitwert für das beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter dem Aktenzeichen 1 L 1393/03 geführte Verfahren wird auf 14.000,- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen