Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 A 4171/00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2000 ist unwirksam.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000,-- EUR festgesetzt.


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