Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 2078/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit vom 1. Juli 2003 bis zum 31. Dezember 2003 Hilfe zur Pflege im Umfang der nicht durch Einkünfte gedeckten Pflegekosten im Johanniter-Altenheim E. zu gewähren.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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