Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 2561/03

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt der Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.

Der Tenor des Beschlusses ist den Beteiligten vorab telefonisch bekannt zu geben.


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