Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 2370/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller zur Wiederholung des mündlichen Teils der zweiten Wiederholung der Ärztlichen Vorprüfung zum Frühjahr 2004 zuzulassen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge, für den ersten unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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