Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 2628/03

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 EUR festgesetzt. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.


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