Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 2218/03

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren, zugleich unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung, auf 19.000 EUR und für das Beschwerdeverfahren auf 14.000 EUR festgesetzt.


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