Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2621/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 EUR festgesetzt.


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