Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 833/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Klägerinnen zu 2. und 3. sowie dem Kläger zu 4. wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. aus B. beigeordnet.

Die Beschwerde der Klägerin zu 1. wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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