Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2395/03

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außerge- richtlichen Kosten des Beigeladenen zu 3. Die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen ihre außerge- richtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,- Euro festgesetzt.


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