Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 392/04

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Februar 2004 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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