Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 3163/99

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 1. Juni 1999 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Kläger zu drei Vierteln und der Beklagte zu einem Viertel.

Der Streitwert wird unter Änderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf bis zu 35.000,00 Euro festgesetzt.


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