Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 3993/02

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Kläger zu 1. und 2. zu je 42 %, die Klägerin zu 3. zu 6 %, der Kläger zu 4. zu 2 % sowie der Kläger zu 5. zu 8 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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