Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 16/04

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beiden Instanzen auf je 7.500,-- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen