Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 4403/02

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung X vom 00.00.00 und dessen Widerspruchsbescheids vom 00.00.00 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Reduzierung seines Unterrichtsdeputats um eine Pflichtstunde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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