Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 2690/03

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2003 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung vom 20. Oktober 2003 in der Fassung der Nachtragsbaugenehmigungen vom 29. Oktober und 22. Dezember 2003 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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