Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 928/03

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerde- verfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.