Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 23/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.000 EUR festgesetzt.


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