Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 590/04.A

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Januar 2004 wird zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


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