Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1470/03.AK

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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