Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 E 62/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


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