Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 879/04

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller wird verworfen.

Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller, diese als Gesamtschuldner, der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zu 1/3; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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