Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 434/04

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird in dem Verfahren 19 B 434/04 auf 2.000 EUR festgesetzt.


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