Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 934/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.


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