Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 351/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 940.000,-- EUR festgesetzt.


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