Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2166/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 996,74 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.