Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 1144/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 12.107,42 EUR festge- setzt.


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