Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 3520/03

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.000,00 EUR festgesetzt.


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