Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1263/04

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.414,44 EUR festgesetzt.


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