Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 1712/04

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen des führenden Verfahrens 13 C 1712/04 verbunden.

Die Beschwerden werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller/innen zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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