Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 726/04

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Juni 2004 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.


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