Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 3116/03

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen einschließlich der in zweiter Instanz angefallenen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; die in erster Instanz angefallenen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt dieser selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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