Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 755/03

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für beide Instanzen auf 600,00 EUR festgesetzt.


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