Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 3255/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 82.002,50 EUR festgesetzt.


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