Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 749/04

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. März 2004 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 340,52 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.