Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 785/04

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juni 2004 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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