Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 150/04

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Oktober 2003 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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